Allgemeine Geschäftsbedingungen
CodeCrafter, Stand: November 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Ziegler IT Solutions, Inhaber: Jens Ziegler (Auftragnehmer) und dem Auftraggeber über IT-Dienstleistungen, Support-Leistungen, Webentwicklung und damit verbundene Leistungen. Die Anschrift und weitere Kontaktdaten des Auftragnehmers finden Sie im Impressum.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Wartungsvertrag. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Bestätigung in Textform.
(2) Der Auftragnehmer darf Teilleistungen von qualifizierten Subunternehmern erbringen lassen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt beim Auftragnehmer.
(3) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden gesondert vergütet und bedürfen einer Vereinbarung in Textform.
§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot oder dem aktuellen Stundensatz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer; gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Die genannten Preise sind Endpreise.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an.
(3) Bei Aufträgen ab 1.000 € ist eine Anzahlung von 50 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung fällig.
(4) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung. Insbesondere stellt er erforderliche Informationen, Zugangsdaten und Ressourcen rechtzeitig bereit.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass vor Arbeiten an IT-Systemen aktuelle Datensicherungen vorhanden sind. Für Datenverluste, die auf fehlende aktuelle Sicherungen zurückgehen, haftet der Auftragnehmer nicht.
(3) Verzögerungen durch nicht rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
§ 5 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Mängelansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, in 12 Monaten ab Abnahme bzw. Lieferung.
(2) Der Auftraggeber zeigt Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform an.
(3) Bei berechtigter Mängelrüge hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung). Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
§ 6 Haftungsbeschränkung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Höhe der vereinbarten Vergütung.
(3) Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverluste haftet der Auftragnehmer, soweit gesetzlich zulässig, nicht, wenn diese auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen.
(4) Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 7 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, geben sie nicht an Dritte weiter und verwenden sie nur für die vertragliche Leistungserbringung.
(2) Verarbeitet der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(3) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
(1) Einmalige Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Abnahme durch den Auftraggeber.
(2) Wartungs- und Betriebsverträge laufen auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können sie jederzeit zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.